AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Fahrdienst Mietwagenservice Impuls GmbH

Dies sind die Bedingungen, unter denen das nachfolgend genannte Unternehmen Fahrdienst Mietwagenservice fur gesetzlich Versicherte oder für Privatpatienten durchfuhrt

Fahrdienst Mietwagenservice Impuls GmbH
Elbinger Straße 16 i
76139 Karlsruhe
(im Folgenden „das Mietwagenunternehmen“)

Bitte beachten Sie diese Hinweise, diese werden mit der Bestellung einer Personenbeförderung Inhalt des Beforderungsvertrages.

Präambel

Als Mietwagenunternehmen wird das Unternehmen für die Personenbeförderung in einem Kfz-Transportwagen bezeichnet, die Voraussetzungen § 49 PBefG erfüllt. Die Fahrdienst Mietwagenservice Impuls GmbH mietet alle eigene Fahrzeuge grundsätzlich mit Fahrer. Krankenbeförderung erfolgt ohne medizinisch-fachlichen Betreuung.

Aufsichtsbehörde:

Stadt Karlsruhe — Straßenverkehrsstelle
Steinhäuserstraße 22
76124 Karlsruhe

§ 1 Grundsätze

(1) Das Mietwagenunternehmen ist Vertragspartner der gesetzlicher Krankenkassen.
(2) Das Mietwagenunternehmen ist im Besitz einer Genehmigung zur Durchführung von Personenbeförderung als Mietwagen nach § 49 PBefG .
(3) Besteht ein Anspruch des Fahrgastes gegen die Krankenkasse auf Krankenbeförderung, muss vor dem Einsatz eine vollständig ausgefüllte und vertragsärztlich unterzeichnete Verordnung für eine Krankenbeförderung auf dem Verordnungsblatt (Muster 4) ausgestellt worden sein. Außerdem muss vor dem Einsatz eine Genehmigung der gesetzlichen Krankenkasse vorliegen. Begleitpersonal, falls nötig, wird kostenlos befördert. Die durchgeführte Beförderung ist auf der Rückseite der Verordnung vom Fahrgast oder von einem Vertreter zu quittieren.
(4) Liegt dem Mietwagenunternehmen vor dem Einsatz die Verordnung (Muster 4) oder die Genehmigung der Krankenkasse nicht vor, wird es im Auftrag und auf Kosten des Fahrgastes oder des den Einsatz auslösenden Auftraggebers tätig.
(5) Wird für den bestellten Krankentransport keine Verordnung oder keine ggf. erforderliche Krankenkassengenehmigung vorgelegt, handelt es sich um eine Beförderung auf eigene Rechnung. Selbstverständlich leistet das Mietwagenunternehmen auch solche Einsätze gern und führt sie in der gesetzlich geforderten hohen Qualität aus.
(6) Wird die erforderliche Verordnung oder die notwendige Vorabgenehmigung nachgereicht, bleibt es dem Mitwagentransportunternehmen überlassen, mit der gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen, der Anspruch gegen den Auftraggeber bleibt aufrecht erhalten. (претензия к клиенту останется без изменений.)

§ 2 Forderungen, Zahlungen

(1) Die Vergütung für die durchgeführte Leistung wird mit Erreichen des Fahrzieles sofort fällig.
(2) Wird der Einsatz auf Rechnung vergütet, ist die Zahlung binnen 21 Tagen nach Versand der Rechnung zu zahlen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Schuldner mit der Zahlung der Vergütung auch ohne Mahnung in Verzug tritt, wenn die Vergütung 30 Tage nach Zugang der Rechnung nicht bezahlt worden ist. Als Zugangsdatum gilt grundsätzlich der dritte Werktag nach Versand der Rechnung. Das Mietwagenunternehmen kann nach Ablauf der Zahlungsfrist mahnen, der Schuldner gerät dann mit Zugang der Mahnung in Verzug. Mahnkosten in Höhe von 15,00 € pro Anschreiben, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins sowie Inkasso- und Rechtsanwaltskosten gehen zulasten des Schuldner Gegenüber Schuldnern, die nicht Verbraucher sind, werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszins erhoben.
(3) Das Mietwagenunternehmen ist berechtigt, Forderungen an ein externes Rechenzentrum abzutreten. Dem Patienten entstehen hierdurch keine Zusatzkosten. Das Unternehmen kann nur solche Daten an die zur Abrechnung hinzugezogenen Vertragspartner weitergeben, die für die Durchführung der Abrechnung zwingend erforderlich sind.

§ 3 Entgelte für Personenbeförderung

Das Mietwagenunternehmen hat für die von ihm angebotenen Leistungen eine Preisliste erstellt. Sie ist auf der oben genannten Internetseite des Mietwagenunternehmens einzusehen oder kann telefonisch angefordert werden.

§ 4 Haftung

(1) Das Mietwagenunternehmen haftet bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit für fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Inhabers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen.
(2) Für Schäden an anderen Rechtsgütern als Leben, Körper und Gesundheit haftet das Mietwagenunternehmen nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seines Inhabers, dessen gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen.

Angaben gemäß § 5 TMG

Fahrdienst Mietwagenservice Impuls GmbH

Betriebssitz

Elbingerstr. 16i
76139 Karlsruhe

Geschäftsführung

Margarita Tverdochlebova

Amtsgericht Mannheim

HRB: 732858
IK 600 887 240

Kontakt

Telefon:  0721 14541728
Fax:          0721 14541749
fahrdienst@impuls24-pflege.de

 www.fahrdienst-impuls.de